Samstag, 14. Januar 2012

"Regelrechte Todesfallen"


Bern, 7. Januar 2012 - Vor allem im Kanton Bern sind in den letzten Wochen hunderte Fussgänger in Kollisionen mit Fahrzeugen tödlich verletzt worden. Die Mehrzahl dieser schwerwiegenden Zwischenfälle ereignete sich auf Fussgängerstreifen, was den Schluss nahelegt, dass gerade Fussgängerstreifen besonders gefährlich sind: "Nach all diesen Unfällen benutze ich keine Zebrastreifen mehr", erklärt Thomas Bädegger aus Hochdorf. Es sei absolut klar, dass Fussgängerstreifen die reinsten Todesfallen seien.

Dies wird auch durch die jüngsten statistischen Erhebungen eindeutig belegt: die meisten Unfälle, bei denen Fussgänger von Kraftfahrzeugen verletzt oder getötet werden, ereignen sich auf Fussgängerstreifen. "Das kann doch kein Zufall sein!", empört sich Aurelia-Maria Metzger-Zolliker vom VCS Schweiz: "Wieder einmal werden unnötig Menschenleben durch die nachlässige Konstruktion der Fussgängerstreifen gefährdet und niemand unternimmt was."
Die meisten Unfälle mit Fussgängern ereignen sich auf solchen Fussgängerstreifen.

Viele Fussgänger wissen weder ein noch aus: "Was soll ich denn tun? Es kann doch nicht sein, dass ich mich jedesmal in Lebensgefahr begebe, wenn abends im Winter ohne zu schauen mit dem iPod in den Ohren einfach auf eine vielbefahrene Strasse hinausmarschiere." So wie diesem Stadtzürcher Passanten ergeht es vielen Schweizern. 

Die Polizei ist für einmal einverstanden. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei bestätigt: "Es ist schwierig. Gerade erwachsene Fussgänger können nur schwer geschützt werden, denn sie tragen gerne dunkle Kleider und sind sich absolut sicher, dass die Autos immer halten, wenn sie im Marschschritt auf die Strasse hinauslaufen." Bei Kindern, so Cortesi, sei dies anders, da sie noch mit dem mittlerweile veralteten "Luege, lose, laufe" erzogen werden, was bei erwachsenen Verkehrsteilnehmern eine untragbare Bevormundung darstellen würde.

"Wir können die Passanten ja nicht zwingen, minimal sichtbare Kleidung zu tragen, wie das Jogger oder Biker tun", fährt Cortesi weiter. Mündige Bürger hätten ein Grundrecht, ihr eigenes Leben im Strassenverkehr auf ein Maximum zu gefährden und es sei an der Gesellschaft und der Politik, gleichwohl jedes Leben zu schützen.

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